R + V - Tarif
Comfort plus P2u
Keine Antragsfragen
Keine Wartezeit (auch nicht für Sehhilfen)
Keine altersbedingten Beitragserhöhungen
Bisher sehr gute Erstattungspraxis
Erweiterbar mit einem Tarif für Zahnreinigung und Zahnerhaltung. Wir empfehlen hierfür den Tarif der Barmenia oder den der Württembergischen.
Besonderheiten dieses Tarifs
Antragsfragen
Wichtiger Hinweis: Unter den Versicherungsschutz fallen Zahnersatzmaßnahmen, die bei Vertragsabschluss weder begonnen, noch angeraten bzw. geplant waren. Info
Es werden keinen Antragsfragen gestellt.
Fehlende Zähne: Unter den Versicherungsschutz fallen nur Leistungen für (durch Brücken, Implantate oder Prothesen) dauerhaft ersetzte Zähne und für bei Vertragsabschluss vorhandene natürliche Zähne (einschließlich intakter Kronen).
Tarifliche Leistungen für Zahnersatz
Versichert sind die erstattungsfähigen Aufwendungen für medizinisch notwendigen Zahnersatz einschließlich der anzurechnenden Vorleistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und Erstattungen Dritter zu
Günstigerprüfung: Erstattet wird mindestens der gleiche Betrag, der von der gesetzlichen Krankenversicherung als Festzuschuss für die durchgeführte Zahnersatzmaßnahme anerkannt wurde (, max. der verbleibende Eigenanteil). Beispiele
70%
Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehören z.B.
Kronen und Brücken einschließlich Verblendungen
Implantate einschließlich Knochenaufbau
Inlays und Onlays
Vor- und Nachbehandlungen (Anästhesie, radiologische Leistungen, Funktionsanalyse und Funktionstherapie)
Leistungsbegrenzung für Zahnersatz in den ersten vier Kalenderjahren
Im 1. Kalenderjahr (= Jahr des Versicherungsbeginns) max.
1.000 €
Im 2. Kalenderjahr max.
2.000 €
Im 3. Kalenderjahr max.
3.000 €
Im 4. Kalenderjahr max.
4.000 €
Die Begrenzung entfällt ab dem 5. Kalenderjahr.
Tarifliche Leistungen für Sehhilfen
Erstattet werden Sehhilfen (Brillengläser und -fassungen, Kontaktlinsen) bis zu einem Gesamtbetrag von 200 € innerhalb von 2 Kalenderjahren zu
100%
Tarifliche Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen
Zusätzlich erstattet werden Aufwendungen für ambulante Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte bis zu einem Gesamtbetrag von 200 € innerhalb von 2 Kalenderjahren zu
100%
Tarifliche Regelungen
Erstattungen anderer Kostenträger sind zuerst in Anspruch zu nehmen.
Arzthonorare: Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen.
Material- und Laborkosten: keine tariflichen Einschränkungen
Mindestvertragslaufzeit: Das Jahr des Versicherungsbeginns + das folgende Kalenderjahr, danach automatische Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, 3 Monate Kündigungsfrist zum Jahresende.
Die R +V kann aber Deinen Vertrag nicht ordentlich kündigen!
Monatsbeiträge
55 und älter
24,60 €
54 Jahre
24,58 €
53 Jahre
24,41 €
52 Jahre
24,23 €
51 Jahre
24,04 €
50 Jahre
23,83 €
49 Jahre
23,62 €
48 Jahre
23,39 €
47 Jahre
23,16 €
46 Jahre
22,91 €
45 Jahre
22,66 €
44 Jahre
22,40 €
43 Jahre
22,13 €
42 Jahre
21,86 €
41 Jahre
21,59 €
40 Jahre
21,32 €
39 Jahre
21,04 €
38 Jahre
20,77 €
37 Jahre
20,50 €
36 Jahre
20,23 €
35 Jahre
19,97 €
34 Jahre
19,71 €
33 Jahre
19,46 €
32 Jahre
19,19 €
31 Jahre
18,93 €
30 Jahre
18,67 €
29 Jahre
18,41 €
28 Jahre
18,15 €
27 Jahre
17,88 €
26 Jahre
17,61 €
25 Jahre
17,33 €
24 Jahre
17,05 €
Stand: 2025
Eintrittsalter
= Beginnjahr - Geburtsjahr)
Es erfolgen keine altersbedingten Beitragserhöhungen!