Signal Iduna-Tarif
ZahnEXKLUSIVpur
Besonderheiten dieses Tarifs
Die Signal Iduna bietet seit vielen Jahren Tarife an, die Versicherungsschutz für kieferorthopädische Behandlung einschließen, hat hier also sehr viel Kompetenz.
Der Tarif ZahnEXKLUSIV erreicht mit 100% den höchstmöglichen Erstattungssatz und ist einer von wenigen Tarifen, der - abgesehen von Höchstsätzen in den ersten vier Kalenderjahren - in allen Kieferindikationsgruppen (KIG) ohne Begrenzung leistet.
Professionelle Zahnreinigung wird (ohne Begrenzung) auch für Kinder erstattet. Das ist wichtig, da immer mehr kieferorthopädische Praxen das notwendige Entfernen von Zahnbelägen, die sich beim Tragen einer Klammer bilden, als Professionelle Zahnreinigung abrechnen.
Wichtiger Hinweis: Für Versicherungsfälle, die vor Beginn des Versicherungsschutzes eingetreten sind, wird nicht geleistet. - Insbesondere sollten keine Zahn- oder Kieferfehlstellungen diagnostiziert / dokumentiert sein! Info
Antragsfragen
1. Fand in den letzten 3 Jahren ein Besuch beim Kieferorthopäden statt, oder wurde ein solcher empfohlen?
2. Besteht oder bestand in den letzten 3 Jahren eine Parodontose / Parodontitis?
3. Werden aktuell Zahnersatz- und/oder Zahnbehandlungsmaßnahmen durchgeführt oder wurden diese von einem Zahnarzt empfohlen?
Wichtiger Hinweis: Die Fragen 1. - 3. müssen mit “nein” beantwortet werden können. Andernfalls ist ein Versicherungsschutz nach diesem Tarif leider nicht möglich.
Hinweis für erwachsene Interessenten: Die Annahmekriterien sind sehr restriktiv: So dürfen max. 6 Zähne mit Zahnersatz (Kronen, Implantate, Brücken- und Prothesenglieder) versorgt sein, und es darf keine Zahnlücke vorhanden sein.
4. Fehlen Zähne (ausgenommen Weisheits- oder Milchzähne? Sind Zähne ersetzt oder überkront?
Tarifliche Leistungen
Die berücksichtigungsfähigen Aufwendungen werden erstattet zu
100%
Der Betrag der tariflichen Leistung vermindert sich um die Vorleistung einer gesetzlichen Krankenversicherung, um Fürsorge- bzw. Heilfürsorgeleistungen des Arbeitgebers oder Dienstherrn und um Vorleistungen anderer Leistungsträger.
Berücksichtigungsfähig sind die Kosten für medizinisch notwendige
Kieferorthopädie
sofern die Behandlung vor Vollendung des 21. Lebensjahres begeonnen hat.
Wichtiger Hinweis: Die Signal Iduna sieht keine medizinisch Notwendigkeit z.B. für Lingualtechnik, Farblosbögen, Kunststoffbrackets oder Mini-Brackets, so dass dadurch entstehende Mehrkosten nicht erstattet werden.
Prophylaktische zahnärztliche Maßnahmen
ohne Begrenzung auf Anzahl oder jährlichen Höchstsatz
einschließlich Professioneller Zahnreinigungen
Zahnaufhellung, max. 300 € / alle 2 Jahre
Zahnbehandlung
Röntgenaufnahmen
Mund- und Parodontosebehandlung
Wurzelspitzenresektionen
plastische Füllungen, wie Kunststoff-, Komposit- und dentinadhäsive Füllungen)
Aufbissbehelfe (z.B. Knirscherschienen)
einschließlich
Zahnersatzmaßnahmen
Kronen und Brücken
Keramik- und Kunststoffverblendungen
Implantate einschließlich Knochenaufbau
Inlays
Funktionsanalyse und Funktionstherapie
Vorbereitende diagnostische, therapeutische und chirurgische Leistungen
einschließlich
Schmerzlinderung, max. 300 € / Jahr
Besondere Maßnahmen zur
Akupunktur
Hypnose
Analgosedierung (Dämmerschlaf)
Lachgas-Sedierung
Vollnarkose
Dazu gehören:
Die Maßnahmen müssen im Zusammenhang mit Zahnersatz oder Zahnbehandlung stehen.
Leistungsbegrenzung in den ersten vier Kalenderjahren
Im 1. Kalenderjahr (= Jahr des Versicherungsbeginns) max.
250 €
- 1.000 € *)
Im 1. + 2. Kalenderjahr insgesamt max.
3.000 €
Im 1. + 2. + 3. Kalenderjahr insgesamt max.
4.500 €
Im 1. + 2. + 3. + 4. Kalenderjahr insges. max.
6.000 €
Die Begrenzung entfällt ab dem 5. Kalenderjahr.
*) in Abhängigkeit davon, in welchem Quartal die Versicherung beginnt
Tarifliche Regelungen
Die Höhe der Vorleistungen ist durch einen entsprechenden Leistungsvermerk, ein fehlender Leistungsanspruch durch eine ablehnende Bescheinigung nachzuweisen.
Arzthonorare: Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen
Material- und Laborkosten werden zu Beträgen der “mittleren Preislage” erstattet.
Keine Wartezeit
Mindestvertragslaufzeit: 24 Monate, 3 Monate Kündigungsfrist zum Ende des Versicherungsjahres.
Die Signal Iduna kann aber Deinen Vertrag NICHT ordentlich kündigen!
Monatsbeiträge
1 - 19 Jahre
22,89 €
20 - 29 Jahre
23,17 €
30 - 34 Jahre
29,99 €
35 - 39 Jahre
36,10 €
40 - 44 Jahre
38,33 €
45 - 49 Jahre
43,54 €
50 - 54 Jahre
50,25 €
55 - 59 Jahre
53,62 €
60 - 64 Jahre
62,74 €
65 - 70 Jahre
65,44 €
Stand; 2025
= Beginnjahr - Geburtsjahr
Eintrittsalter
Von dem auf die Vollendung des 20. Lebensjahres folgenden Monatsersten und dem Beginn des Kalenderjahres an, in dem das 30., 35., 40., 45., 50., 55., 60. bzw.65. Lebensjahr vollendet wird, ist jeweils der Beitrag der nächsthöheren Altersgruppe zu zahlen. Der Beitrag steigt also zu diesen Zeitpunkten.