
Die UKV - Tarife
ZahnPRIVAT 100
ZahnPRIVAT 90
Monatsbeiträge
Stand: 2025
= Beginnjahr - Geburtsjahr
Eintrittsalter
ZahnPRIVAT 90
20 - 29 Jahre
16,94 €
30 - 39 Jahre
22,77 €
40 - 49 Jahre
34,46 €
50 - 59 Jahre
45,89 €
ab 60 Jahre
66,91 €
20 - 29 Jahre
21,55 €
30 - 39 Jahre
30,05 €
40 - 49 Jahre
45,69 €
50 - 59 Jahre
59,31 €
ab 60 Jahre
84,14 €
ZahnPRIVAT 100
Ab Beginn des Jahres, in dem das 30., 40., 50. bzw. 60. Lebensjahr vollendet wird, ist der Betrag für das Eintrittsalter 30, 40, 50 bzw. 60 zu zahlen. Der Beitrag steigt also zu diesen Zeitpunkten.
Für fehlende, noch nicht (z.B. Kronen, Brückenglieder, Implantate, Prothesen oder Stiftzähne) ersetzte Zähne wird je Zahn ein (dauerhafter) Beitragszuschlag von 10,90 € im Tarif ZahnPRIVAT 100 und von 9,00 € im Tarif ZahnPRIVAT 90 erhoben.
Leistungsbegrenzung in den ersten 3 Kalenderjahren
Im 1. Kalenderjahr (= Jahr des Versicherungsbeginns) max.
1.000 €
Im 1. + 2. Kalenderjahr insgesamt max.
3.000 €
Im 1. + 2. + 3. Kalenderjahr insgesamt max.
6.000 €
Die Begrenzung entfällt ab dem 4. Kalenderjahr.
Tarifliche Leistungen
Der Versicherer erstattet zum versicherten Prozentsatz die erstattungsfähigen Kosten abzüglich der von der gesetzlichen Krankenversicherung tatsächlich erbrachten Leistung.
im Tarif ZahnPRIVAT 90 zu
90%
im Tarif ZahnPRIVAT 100 zu
100%
Besteht kein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung, leistet der Tarif 100% bzw. 90% der erstattungsfähigen Kosten.
Kronen und Brücken einschließlich Verblendungen
CEREC-Behandlungen
Implantate einschließlich Knochenaufbau
Inlays und Onlays
Veneers
Funktionsanalyse und Funktionstherapie
Vorbereitende diagnostische, therapeutische und chirurgische Leistungen, z.B.
Strahlendiagnostik, wie Röntgen oder DVT
Einsatz von Laser und OP-Mikroskop
VECTOR-Technologie
Bakterienanalyse, inkl. DNA-Analyse
bei Periimplantitis: Photodynamische Therapie (PDT) am Zahnfleisch, Photoaktive Chemotherapie (PACT) sowie Photothermische Therapie (PTT)
Zu den erstattungsfähigen Versicherungsleistungen gehören
Professionelle Zahnreinigung ohne Begrenzung auf Anzahl oder jährlichen Höchstsatz
Zahnmedizinische Prophylaxe-Maßnahmen
Lokale Fluoridierung zur Kariesvorbeugung/-behandlung
Zahnsteinentfernug und Kontrolle
Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren, unabhängig vom Alter
Zahnaufhellung (Bleaching),
im Tarif ZahnPRIVAT 90: 90% bis insgesamt 180 € innerhalb von 2 Jahren
im Tarif ZahnPRIVAT 100: 100% bis insgesamt 200 € innerhalb von 2 Jahren
Die Maßnahmen müssen in einer zahnärztlichen Praxis stattfinden und zahnärztlich begleitet werden.
Kunststofffüllungen, z.B.
Kompositfüllungen
Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Füllungen
Kariesinfiltration (auch ICON-Behandlung)
Wurzelkanalbehandlung/-revision und Wurzelspitzenresektion
Parodontosebehandlung (z.B. auch mittels Periochip)
Aufbissbehelfe und (Knirscher-)Schienen
Schmerzlindernde Maßnahmen (Anästhesie), insbesondere
Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf
Lachgas-Sedierung
Vollnarkose
Akupunktur
Hypnose
Tarifliche Regelungen
Erstattungen anderer Kostenträger sind zuerst in Anspruch zu nehmen.
Arzthonorare: Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen
Material- und Laborkosten: keine tariflichen Einschränkungen
Keine Wartezeit
Mindestvertragslaufzeit: Das Jahr des Versicherungsbeginns + das folgende Kalenderjahr, danach automatische Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, 3 Monate Kündigungsfrist zum Jahresende.
Die UKV kann aber Deinen Vertrag NICHT ordentlich kündigen!
Antragsfragen
1. Fehlen Zähne (außer den Weisheitszähnen und vollständigen Lückenschlüssen), die noch nicht durch (z.B. Kronen, Brückenglieder, Implantate, Prothesen oder Stiftzähne) ersetzt sind?
Je fehlendem Zahn wird ein (dauerhafter) Zuschlag von 10,90 € (ZahnPrivat 100) bzw. von 9,00 € (ZahnPrivat 90) erhoben.
2. Wird aktuell eine Zahnersatz- oder Zahnbehandlung durchgeführt bzw. wurde eine solche in den letzten 2 Jahren empfohlen?
Muss Du diese Frage mit “ja” beantworten, wird der Antrag bis zum Abschluss der Maßnahme(n) zurückgestellt.
Unter Zahnersatzmaßnahmen sind die Anfertigung oder Erneuerung von Kronen, Brücken, Prothesen, Implantaten, Inlays und Onlays zu verstehen. Zur Zahnbehandlung werden Wurzelbehandlung einschließlich Wurzelspitzenresektion, Entfernung eines Zahns, Zahnfüllungen, Anbringen von Veneers sowie Aufbissbehelfe und Schienen gerechnet.
3. Wurde in den letzten 2 Jahren eine Parodontose bzw. Parodontitis zahnärztlich festgestellt?
Musst Du diese Frage mit “ja” beantworten, besteht kein Versicherungsschutz für Parodontosebehandlung.
Besonderheiten
Es erfolgt kein Abzug bei der Erstattung, wenn die gesetzliche Krankenversicherung nicht leistet, z.B. bei einer Behandlung durch Ärzte ohne Kassenzulassung (= Privatarzt) oder bei einer Behandlung im Ausland.
Die kannst die Tarife auch dann abschließen, wenn Du Zahnfleischprobleme (Parodontose/Parodontitis) hast.