Die UKV - Tarife

ZahnPRIVAT 100

ZahnPRIVAT 90

Monatsbeiträge

Stand: 2025

= Beginnjahr - Geburtsjahr

Eintrittsalter

ZahnPRIVAT 90

20 - 29 Jahre

16,94 €

30 - 39 Jahre

22,77 €

40 - 49 Jahre

34,46 €

50 - 59 Jahre

45,89 €

ab 60 Jahre

66,91 €

20 - 29 Jahre

21,55 €

30 - 39 Jahre

30,05 €

40 - 49 Jahre

45,69 €

50 - 59 Jahre

59,31 €

ab 60 Jahre

84,14 €

ZahnPRIVAT 100

Ab Beginn des Jahres, in dem das 30., 40., 50. bzw. 60. Lebensjahr vollendet wird, ist der Betrag für das Eintrittsalter 30, 40, 50 bzw. 60 zu zahlen. Der Beitrag steigt also zu diesen Zeitpunkten.

Für fehlende, noch nicht (z.B. Kronen, Brückenglieder, Implantate, Prothesen oder Stiftzähne) ersetzte Zähne wird je Zahn ein (dauerhafter) Beitragszuschlag von 10,90 € im Tarif ZahnPRIVAT 100 und von 9,00 € im Tarif ZahnPRIVAT 90 erhoben.

Leistungsbegrenzung in den ersten 3 Kalenderjahren

Im 1. Kalenderjahr (= Jahr des Versicherungsbeginns) max.

1.000 €

Im 1. + 2. Kalenderjahr insgesamt max.

3.000 €

Im 1. + 2. + 3. Kalenderjahr insgesamt max.

6.000 €

Die Begrenzung entfällt ab dem 4. Kalenderjahr.

Tarifliche Leistungen

Der Versicherer erstattet zum versicherten Prozentsatz die erstattungsfähigen Kosten abzüglich der von der gesetzlichen Krankenversicherung tatsächlich erbrachten Leistung.

im Tarif ZahnPRIVAT 90 zu

90%

im Tarif ZahnPRIVAT 100 zu

100%

Besteht kein Leistungsanspruch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung, leistet der Tarif 100% bzw. 90% der erstattungsfähigen Kosten.

  • Kronen und Brücken einschließlich Verblendungen

  • CEREC-Behandlungen

  • Implantate einschließlich Knochenaufbau

  • Inlays und Onlays

  • Veneers

  • Funktionsanalyse und Funktionstherapie

  • Vorbereitende diagnostische, therapeutische und chirurgische Leistungen, z.B.

    • Strahlendiagnostik, wie Röntgen oder DVT

    • Einsatz von Laser und OP-Mikroskop

    • VECTOR-Technologie

    • Bakterienanalyse, inkl. DNA-Analyse

    • bei Periimplantitis: Photodynamische Therapie (PDT) am Zahnfleisch, Photoaktive Chemotherapie (PACT) sowie Photothermische Therapie (PTT)

Zu den erstattungsfähigen Versicherungsleistungen gehören

  • Professionelle Zahnreinigung ohne Begrenzung auf Anzahl oder jährlichen Höchstsatz

  • Zahnmedizinische Prophylaxe-Maßnahmen

    • Lokale Fluoridierung zur Kariesvorbeugung/-behandlung

    • Zahnsteinentfernug und Kontrolle

    • Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren, unabhängig vom Alter

  • Zahnaufhellung (Bleaching),

    im Tarif ZahnPRIVAT 90: 90% bis insgesamt 180 € innerhalb von 2 Jahren

    im Tarif ZahnPRIVAT 100: 100% bis insgesamt 200 € innerhalb von 2 Jahren

    Die Maßnahmen müssen in einer zahnärztlichen Praxis stattfinden und zahnärztlich begleitet werden.

  • Kunststofffüllungen, z.B.

    • Kompositfüllungen

    • Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Füllungen

    • Kariesinfiltration (auch ICON-Behandlung)

  • Wurzelkanalbehandlung/-revision und Wurzelspitzenresektion

  • Parodontosebehandlung (z.B. auch mittels Periochip)

  • Aufbissbehelfe und (Knirscher-)Schienen

  • Schmerzlindernde Maßnahmen (Anästhesie), insbesondere

    • Analgo-Sedierung (Dämmerschlaf

    • Lachgas-Sedierung

    • Vollnarkose

    • Akupunktur

    • Hypnose

Tarifliche Regelungen

Erstattungen anderer Kostenträger sind zuerst in Anspruch zu nehmen.

Arzthonorare: Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen

Material- und Laborkosten: keine tariflichen Einschränkungen

Keine Wartezeit

Mindestvertragslaufzeit: Das Jahr des Versicherungsbeginns + das folgende Kalenderjahr, danach automatische Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, 3 Monate Kündigungsfrist zum Jahresende.

Die UKV kann aber Deinen Vertrag NICHT ordentlich kündigen!

Antragsfragen

1. Fehlen Zähne (außer den Weisheitszähnen und vollständigen Lückenschlüssen), die noch nicht durch (z.B. Kronen, Brückenglieder, Implantate, Prothesen oder Stiftzähne) ersetzt sind?

Je fehlendem Zahn wird ein (dauerhafter) Zuschlag von 10,90 € (ZahnPrivat 100) bzw. von 9,00 € (ZahnPrivat 90) erhoben.

2. Wird aktuell eine Zahnersatz- oder Zahnbehandlung durchgeführt bzw. wurde eine solche in den letzten 2 Jahren empfohlen?

Muss Du diese Frage mit “ja” beantworten, wird der Antrag bis zum Abschluss der Maßnahme(n) zurückgestellt.

Unter Zahnersatzmaßnahmen sind die Anfertigung oder Erneuerung von Kronen, Brücken, Prothesen, Implantaten, Inlays und Onlays zu verstehen. Zur Zahnbehandlung werden Wurzelbehandlung einschließlich Wurzelspitzenresektion, Entfernung eines Zahns, Zahnfüllungen, Anbringen von Veneers sowie Aufbissbehelfe und Schienen gerechnet.

3. Wurde in den letzten 2 Jahren eine Parodontose bzw. Parodontitis zahnärztlich festgestellt?

Musst Du diese Frage mit “ja” beantworten, besteht kein Versicherungsschutz für Parodontosebehandlung.

Besonderheiten

Es erfolgt kein Abzug bei der Erstattung, wenn die gesetzliche Krankenversicherung nicht leistet, z.B. bei einer Behandlung durch Ärzte ohne Kassenzulassung (= Privatarzt) oder bei einer Behandlung im Ausland.

Die kannst die Tarife auch dann abschließen, wenn Du Zahnfleischprobleme (Parodontose/Parodontitis) hast.

oder Informationen / Fragebogen anfordern: