Die Tarifkombinationen der Württembergischen

Zahnersatz90 (ZZ90) + ZahnbehandlungPlus (ZZBPlus)

Zahnersatz100 (ZZ100) + ZahnbehandlungPlus (ZZBPlus)

Monatsbeiträge

= Beginnjahr - Geburtsjahr

Eintrittsalter

Stand; 2025

+ ZZBPlus

ZZ90 (90%)

20 - 29 Jahre

18,73 €

30 - 39 Jahre

24,84 €

40 - 49 Jahre

31,92 €

50 - 59 Jahre

40,13 €

ab 60 Jahre

46,29 €

+ ZZBPlus

ZZ100 (100%)

20 - 29 Jahre

22,25 €

30 - 39 Jahre

31,23 €

40 - 49 Jahre

41,64 €

50 - 59 Jahre

53,72 €

ab 60 Jahre

62,78 €

Ab Beginn des Jahres, in dem das 30., 40., 50. bzw. 60. Lebensjahr vollendet wird, ist der Betrag für das Eintrittsalter 30, 40, 50 bzw. 60 zu zahlen. Der Beitrag steigt also zu diesen Zeitpunkten.

Sollte ein Zahn fehlen, hierfür aber z.Z. kein Ersatz angeraten oder beabsichtigt sein, kann diese Zahnlüvkr gegen Zahlung einen Beitragszuschlags mitversichert werden.

Leistungsbegrenzung für Zahnersatz in den ersten vier Kalenderjahren

Im 1. Kalenderjahr (= Jahr des Versicherungsbeginns) max.

1.500 €

Im 1. + 2. Kalenderjahr insgesamt max.

3.000 €

Im 1. + 2. + 3. Kalenderjahr insgesamt max.

4.500 €

Im 1. + 2. + 3. + 4. Kalenderjahr insges. max.

6.000 €

Die Begrenzung entfällt ab dem 5. Kalenderjahr.

Ersetzt werden die erstattungsfähigen Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen zusammen mit den Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung zu

Tarifliche Leistungen

max.

90%

des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages.

bzw.

100%

Erbringt die gesetzliche Krankenversicherung keine Vorleistung, weil die Behandlung im Ausland oder (im Inland) durch einen Zahnarzt ohne Kassenzulassung (= Privatarzt) durchgeführt wird, sinkt der Erstattungssatz in den Zahnersatztarifbausteinen ZZ90 auf 60% (statt 90%) bzw. ZZ100 auf 70% (statt 100%), im Tarifbaustein ZZBPlus auf 50% (statt 100%).

Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehören

ZZ90 (90%) und ZZ100 (100%)

Tarifbausteine

  • Kronen und Brücken einschließlich Verblendungen

  • Implantate einschließlich Knochenaufbau

  • Inlays und Onlays

  • Veneers

  • Funktionsanalyse und Funktionstherapie

  • Vorbereitende diagnostische (Röntgen, DVT), therapeutische und chirurgische Leistungen

Tarifbaustein ZZBPlus (100%)

  • Professionelle Zahnreinigung, max. 150 € / Jahr

  • Kunststofffüllungen (Kompositfüllungen)

  • Wurzelkanalbehandlungen

  • Parodontontologische Leistungen

  • Aufbissbehelfe und Schienen, max. 500 € / Jahr

  • Schmerzlindernde Maßnahmen, max. 200 € / Jahr

Detailliertes Leistungsprotokoll ansehen

Erstattungen anderer Kostenträger sind zuerst in Anspruch zu nehmen

Tarifliche Regelungen

Arzthonorare: Auch über die Höchstsätze der Gebührenordnungen, sofern eine gültige Honorarvereinbarung vorliegt.

Keine Wartezeit

Mindestvertragslaufzeit: Das Jahr des Versicherungsbeginns + das folgende Kalenderjahr, danach automatische Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, 3 Monate Kündigungsfrist zum Jahresende.

Die Württembergische kann aber Deinen Vertrag nicht ordentlich kündigen!

Material- und Laborkosten: Der Versicherer verzichtet auf eine eigene Preisliste, verweist aber grundsätzlich auf § 9 der Gebührenordnung für Zahnärzte, wonach der Zahnarzt ihm tatsächlich entstandene angemessene Kosten für zahntechnische Leistungen in Rechnung stellen darf.

Antragsfragen

Wichtiger Hinweis: Für zahnärztliche Behandlungen, und Zahnersatzmaßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen wurden oder angeraten oder geplant sind, besteht kein Versicherungsschutz. Info

1. Besteht oder bestand in den letzten 24 Monaten eine Zahnbetterkrankung?

Diese Frage solltest Du mit “nein” beantworten können.

Als Zahnbetterkrankung sind alle Erkrankungen des Zahnhalteapparates zu verstehen. Dazu zählen z.B. Parodontose und Parodontitis.

2. Es sollte nicht mehr als 1 Zahn fehlen. - Weisheitszähne, Milchzähne, vollständige Lückenschlüsse oder festsitzender Zahnersatz (wie Brückenglieder oder Implantate) gelten NICHT als fehlend,

3. Wenn Du das 50. Lebensjahr bereits vollendet hast, sollten nicht mehr als 8 Zähne mit Zahnersatz versorgt sein. - Zum Zahnersatz rechnen Kronen, Brückenglieder, Implantate und Stiftzähne. Herausnehmbarer Zahnersatz gilt als fehlend!

Kannst Du eine dieser zwei (bzw. drei) Bedingungen nicht erfüllen, schreibe uns eine Nachricht.

Besonderheiten dieser Tarifbausteine

Die Versicherungsschutz ist variabel in der Höhe des Erstattungssatzes und hat ein sehr attraktives Preis-Leistungsverhältnis.

Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen auch über die in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) festgelegten Höchstsätze (= größer als 3,5fach) hinaus.

Ohne Aufpreis erhältst Du Sonderbedingungen der “Initiative Gesundversichert e.V.”). Die Sonderbedingungen werden in einem schriftlichen Leistungsprotokoll dokumentiert und geben Dir Rechtssicherheit.

oder Informationen / Fragebogen anfordern: