
Die Tarifkombinationen der Württembergischen
Zahnersatz90 (ZZ90) + ZahnbehandlungPlus (ZZBPlus)
Zahnersatz100 (ZZ100) + ZahnbehandlungPlus (ZZBPlus)
Monatsbeiträge
= Beginnjahr - Geburtsjahr
Eintrittsalter
Stand; 2025
+ ZZBPlus
ZZ90 (90%)
20 - 29 Jahre
18,73 €
30 - 39 Jahre
24,84 €
40 - 49 Jahre
31,92 €
50 - 59 Jahre
40,13 €
ab 60 Jahre
46,29 €
+ ZZBPlus
ZZ100 (100%)
20 - 29 Jahre
22,25 €
30 - 39 Jahre
31,23 €
40 - 49 Jahre
41,64 €
50 - 59 Jahre
53,72 €
ab 60 Jahre
62,78 €
Ab Beginn des Jahres, in dem das 30., 40., 50. bzw. 60. Lebensjahr vollendet wird, ist der Betrag für das Eintrittsalter 30, 40, 50 bzw. 60 zu zahlen. Der Beitrag steigt also zu diesen Zeitpunkten.
Sollte ein Zahn fehlen, hierfür aber z.Z. kein Ersatz angeraten oder beabsichtigt sein, kann diese Zahnlüvkr gegen Zahlung einen Beitragszuschlags mitversichert werden.
Leistungsbegrenzung für Zahnersatz in den ersten vier Kalenderjahren
Im 1. Kalenderjahr (= Jahr des Versicherungsbeginns) max.
1.500 €
Im 1. + 2. Kalenderjahr insgesamt max.
3.000 €
Im 1. + 2. + 3. Kalenderjahr insgesamt max.
4.500 €
Im 1. + 2. + 3. + 4. Kalenderjahr insges. max.
6.000 €
Die Begrenzung entfällt ab dem 5. Kalenderjahr.
Ersetzt werden die erstattungsfähigen Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen zusammen mit den Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung zu
Tarifliche Leistungen
max.
90%
des erstattungsfähigen Rechnungsbetrages.
bzw.
100%
Erbringt die gesetzliche Krankenversicherung keine Vorleistung, weil die Behandlung im Ausland oder (im Inland) durch einen Zahnarzt ohne Kassenzulassung (= Privatarzt) durchgeführt wird, sinkt der Erstattungssatz in den Zahnersatztarifbausteinen ZZ90 auf 60% (statt 90%) bzw. ZZ100 auf 70% (statt 100%), im Tarifbaustein ZZBPlus auf 50% (statt 100%).
Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehören
ZZ90 (90%) und ZZ100 (100%)
Tarifbausteine
Kronen und Brücken einschließlich Verblendungen
Implantate einschließlich Knochenaufbau
Inlays und Onlays
Veneers
Funktionsanalyse und Funktionstherapie
Vorbereitende diagnostische (Röntgen, DVT), therapeutische und chirurgische Leistungen
Tarifbaustein ZZBPlus (100%)
Professionelle Zahnreinigung, max. 150 € / Jahr
Kunststofffüllungen (Kompositfüllungen)
Wurzelkanalbehandlungen
Parodontontologische Leistungen
Aufbissbehelfe und Schienen, max. 500 € / Jahr
Schmerzlindernde Maßnahmen, max. 200 € / Jahr
Detailliertes Leistungsprotokoll ansehen
Erstattungen anderer Kostenträger sind zuerst in Anspruch zu nehmen
Tarifliche Regelungen
Arzthonorare: Auch über die Höchstsätze der Gebührenordnungen, sofern eine gültige Honorarvereinbarung vorliegt.
Keine Wartezeit
Mindestvertragslaufzeit: Das Jahr des Versicherungsbeginns + das folgende Kalenderjahr, danach automatische Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, 3 Monate Kündigungsfrist zum Jahresende.
Die Württembergische kann aber Deinen Vertrag nicht ordentlich kündigen!
Material- und Laborkosten: Der Versicherer verzichtet auf eine eigene Preisliste, verweist aber grundsätzlich auf § 9 der Gebührenordnung für Zahnärzte, wonach der Zahnarzt ihm tatsächlich entstandene angemessene Kosten für zahntechnische Leistungen in Rechnung stellen darf.
Antragsfragen
Wichtiger Hinweis: Für zahnärztliche Behandlungen, und Zahnersatzmaßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen wurden oder angeraten oder geplant sind, besteht kein Versicherungsschutz. Info
1. Besteht oder bestand in den letzten 24 Monaten eine Zahnbetterkrankung?
Diese Frage solltest Du mit “nein” beantworten können.
Als Zahnbetterkrankung sind alle Erkrankungen des Zahnhalteapparates zu verstehen. Dazu zählen z.B. Parodontose und Parodontitis.
2. Es sollte nicht mehr als 1 Zahn fehlen. - Weisheitszähne, Milchzähne, vollständige Lückenschlüsse oder festsitzender Zahnersatz (wie Brückenglieder oder Implantate) gelten NICHT als fehlend,
3. Wenn Du das 50. Lebensjahr bereits vollendet hast, sollten nicht mehr als 8 Zähne mit Zahnersatz versorgt sein. - Zum Zahnersatz rechnen Kronen, Brückenglieder, Implantate und Stiftzähne. Herausnehmbarer Zahnersatz gilt als fehlend!
Kannst Du eine dieser zwei (bzw. drei) Bedingungen nicht erfüllen, schreibe uns eine Nachricht.
Besonderheiten dieser Tarifbausteine
Die Versicherungsschutz ist variabel in der Höhe des Erstattungssatzes und hat ein sehr attraktives Preis-Leistungsverhältnis.
Erstattungsfähig sind die Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen auch über die in der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) festgelegten Höchstsätze (= größer als 3,5fach) hinaus.
Ohne Aufpreis erhältst Du Sonderbedingungen der “Initiative Gesundversichert e.V.”). Die Sonderbedingungen werden in einem schriftlichen Leistungsprotokoll dokumentiert und geben Dir Rechtssicherheit.