
Die SDK-Tarife
ZP9
ZP1
Besonderheiten dieser Tarife
Der Versicherungsschutz ist variabel in der Höhe des Erstattungssatzes und hat besonders in der Altersstufe von 21 - 30 Jahren ein sehr attraktives Preis-Leistungsverhältnis.
Antragsfrage
Fehlen Zähne (außer den Weisheitszähnen und vollständigen Lückenschlüssen), die noch nicht durch (z.B. Kronen, Brückenglieder, Implantate, Prothesen oder Stiftzähne) ersetzt sind?
Für bei Antragstellung fehlende nicht ersetzte Zähne besteht keine Leistungspflicht.
Fehlen 4 oder mehr Zähne, ist ein Vertragsabschluss leider nicht möglich.
Wichtiger Hinweis: Für die bei Antragstellung angeratenen, notwendigen oder vorgesehenen Zahnersatzmaßnahmen, Zahn- oder Parodontosebehandlungen, Zahn- oder Kieferoperationen sowie Zahn- oder Kieferregulierung besteht keine Leistungspflicht.
Tarifliche Leistungen
Ersetzt werden die erstattungsfähigen Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen zusammen mit den Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung zu
max.
90%
bzw.
100%
Erbringt die gesetzliche Krankenversicherung keine Vorleistung, weil die Behandlung durch einen Zahnarzt ohne Kassenzulassung (= Privatarzt) durchgeführt wird, sinkt der Erstattungssatz im Tarif ZP9 auf 55% (statt 90%) bzw. im Tarif ZP1 auf 65% (statt 100%). Das gilt auch für Behandlungen im Ausland, wenn die gesetzliche Krankenversicherung oder ein anderer Kostenträger nachweislich keine Vorleistung erbringt.
Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehören z.B.
Zahnersatzleistungen, wie z.B.
Kronen und Brücken einschließlich Verblendungen bis zum vorletzten Zahn (6er)
Implantate einschließlich Knochenaufbau
Inlays und Onlays, auch Cerec-Inlays
Veneers
Funktionsanalyse und Funktionstherapie
Röntgenbilder
Anästhesie
Zahnprophylaxe einschließlich Professionelle Zahnreinigung zu 100%, max. 150 € / Jahr im Tarif ZP9 bzw. max. 200 € im Tarif ZP1
Konservierende Leistungen, z.B.
Kunststofffüllungen
Komposit- und Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Füllungen
Wurzelkanalbehandlungen
Chirurgische Leistungen, z.B.
Wurzelspitzenresektionen
Parodontalbehandlung, z.B.
VECTOR-Technologie
Schleimhauttransplantationen
Bakterien-/DNA-Test
Zusätzliche Aufwendungen von Laser oder OP-Mikroskop
Aufbissbehelfe, z.B.
Schienen und Knirscherschienen
DROS-Schienen
Schmerzlindernde Maßnahmen, max. 200 € / Jahr
Akupunktur
Lachgas-Sedierung
Hypnose
Vollnarkose
Tarifliche Regelungen
Erstattungen anderer Kostenträger sind zuerst in Anspruch zu nehmen und die Vorleistung durch einen Erstattungsvermerk oder ein Abrechnungsschreiben nachzuweisen.
Keine Wartezeit
Arzthonorare: bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen
Verblendungen werden nur bis zum vorletzten Zahn erstattet.
Mindestvertragslaufzeit: 1 Versicherungsjahr., danach automatische Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, 3 Monate Kündigungsfrist zum Jahresende.
Material- und Laborkosten: keine tariflichen Einschränkungen
Ein Versicherungsjahr ist die Zeit vom 01.07. eines Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres. Das 1. Versicherungsjahr ist die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum 30.06.
Die SDK kann aber Deinen Vertrag NICHT ordentlich kündigen!
Für Behandlungen im Ausland werden maximal die Kosten erstattet, die bei einer Behandlung in Deutschland erstattet würden.
Leistungsbegrenzung für Zahnersatz in den ersten vier Kalenderjahren
ZP9 (90%) / ZP1 (100%)
Im 1. Kalenderjahr (= Jahr des Versicherungsbeginns) max.
900 € / 1.000 €
Im 1. + 2. Kalenderjahr insgesamt max.
1.800 € / 2.000 €
Im 1. + 2. + 3. Kalenderjahr insgesamt max.
2.700 € / 3.000 €
Im 1. + 2. + 3. + 4. Kalenderjahr insges. max.
3.600 € / 4.000 €
Die Begrenzung entfällt ab dem 5. Kalenderjahr.
Monatsbeiträge
Tarif ZP9 (90%)
= Beginnjahr - Geburtsjahr
Eintrittsalter
Stand: 2025
21 - 30 Jahre
12,41 €
31 - 40 Jahre
24,89 €
41 - 50 Jahre
33,88 €
51 - 60 Jahre
44,13 €
61 - 70 Jahre
58,86 €
ab 71 Jahre
64,19 €
Tarif ZP1 (100%)
21 - 30 Jahre
14,57 €
31 - 40 Jahre
29,28 €
41 - 50 Jahre
39,90 €
51 - 60 Jahre
52,02 €
61 - 70 Jahre
67,06 €
ab 71 Jahre
75,70 €
Ab Beginn des Jahres, in dem das 21. 31., 41., 51., 61. bzw. 71. Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag für die nächsthöhere Altersgruppe zu zahlen. Der Beitrag steigt also zu diesen Zeitpunkten.