Die SDK-Tarife

ZP9

ZP1

Besonderheiten dieser Tarife

Der Versicherungsschutz ist variabel in der Höhe des Erstattungssatzes und hat besonders in der Altersstufe von 21 - 30 Jahren ein sehr attraktives Preis-Leistungsverhältnis.

Antragsfrage

Fehlen Zähne (außer den Weisheitszähnen und vollständigen Lückenschlüssen), die noch nicht durch (z.B. Kronen, Brückenglieder, Implantate, Prothesen oder Stiftzähne) ersetzt sind?

Für bei Antragstellung fehlende nicht ersetzte Zähne besteht keine Leistungspflicht.

Fehlen 4 oder mehr Zähne, ist ein Vertragsabschluss leider nicht möglich.

Wichtiger Hinweis: Für die bei Antragstellung angeratenen, notwendigen oder vorgesehenen Zahnersatzmaßnahmen, Zahn- oder Parodontosebehandlungen, Zahn- oder Kieferoperationen sowie Zahn- oder Kieferregulierung besteht keine Leistungspflicht.

Tarifliche Leistungen

Ersetzt werden die erstattungsfähigen Aufwendungen für zahnärztliche Leistungen zusammen mit den Leistungen einer gesetzlichen Krankenversicherung zu

max.

90%

bzw.

100%

Erbringt die gesetzliche Krankenversicherung keine Vorleistung, weil die Behandlung durch einen Zahnarzt ohne Kassenzulassung (= Privatarzt) durchgeführt wird, sinkt der Erstattungssatz im Tarif ZP9 auf 55% (statt 90%) bzw. im Tarif ZP1 auf 65% (statt 100%). Das gilt auch für Behandlungen im Ausland, wenn die gesetzliche Krankenversicherung oder ein anderer Kostenträger nachweislich keine Vorleistung erbringt.

Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehören z.B.

  • Zahnersatzleistungen, wie z.B.

    • Kronen und Brücken einschließlich Verblendungen bis zum vorletzten Zahn (6er)

    • Implantate einschließlich Knochenaufbau

    • Inlays und Onlays, auch Cerec-Inlays

    • Veneers

    • Funktionsanalyse und Funktionstherapie

    • Röntgenbilder

    • Anästhesie

  • Zahnprophylaxe einschließlich Professionelle Zahnreinigung zu 100%, max. 150 € / Jahr im Tarif ZP9 bzw. max. 200 € im Tarif ZP1

  • Konservierende Leistungen, z.B.

    • Kunststofffüllungen

    • Komposit- und Schmelz-Dentin-Adhäsiv-Füllungen

    • Wurzelkanalbehandlungen

  • Chirurgische Leistungen, z.B.

    • Wurzelspitzenresektionen

  • Parodontalbehandlung, z.B.

    • VECTOR-Technologie

    • Schleimhauttransplantationen

    • Bakterien-/DNA-Test

  • Zusätzliche Aufwendungen von Laser oder OP-Mikroskop

  • Aufbissbehelfe, z.B.

    • Schienen und Knirscherschienen

    • DROS-Schienen

  • Schmerzlindernde Maßnahmen, max. 200 € / Jahr

    • Akupunktur

    • Lachgas-Sedierung

    • Hypnose

    • Vollnarkose

Tarifliche Regelungen

Erstattungen anderer Kostenträger sind zuerst in Anspruch zu nehmen und die Vorleistung durch einen Erstattungsvermerk oder ein Abrechnungsschreiben nachzuweisen.

Keine Wartezeit

Arzthonorare: bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen

Verblendungen werden nur bis zum vorletzten Zahn erstattet.

Mindestvertragslaufzeit: 1 Versicherungsjahr., danach automatische Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, 3 Monate Kündigungsfrist zum Jahresende.

Material- und Laborkosten: keine tariflichen Einschränkungen

Ein Versicherungsjahr ist die Zeit vom 01.07. eines Jahres bis zum 30.06. des Folgejahres. Das 1. Versicherungsjahr ist die Zeit vom Versicherungsbeginn bis zum 30.06.

Die SDK kann aber Deinen Vertrag NICHT ordentlich kündigen!

Für Behandlungen im Ausland werden maximal die Kosten erstattet, die bei einer Behandlung in Deutschland erstattet würden.

Leistungsbegrenzung für Zahnersatz in den ersten vier Kalenderjahren

ZP9 (90%) / ZP1 (100%)

Im 1. Kalenderjahr (= Jahr des Versicherungsbeginns) max.

900 € / 1.000 €

Im 1. + 2. Kalenderjahr insgesamt max.

1.800 € / 2.000 €

Im 1. + 2. + 3. Kalenderjahr insgesamt max.

2.700 € / 3.000 €

Im 1. + 2. + 3. + 4. Kalenderjahr insges. max.

3.600 € / 4.000 €

Die Begrenzung entfällt ab dem 5. Kalenderjahr.

Monatsbeiträge

Tarif ZP9 (90%)

= Beginnjahr - Geburtsjahr

Eintrittsalter

Stand: 2025

21 - 30 Jahre

12,41 €

31 - 40 Jahre

24,89 €

41 - 50 Jahre

33,88 €

51 - 60 Jahre

44,13 €

61 - 70 Jahre

58,86 €

ab 71 Jahre

64,19 €

Tarif ZP1 (100%)

21 - 30 Jahre

14,57 €

31 - 40 Jahre

29,28 €

41 - 50 Jahre

39,90 €

51 - 60 Jahre

52,02 €

61 - 70 Jahre

67,06 €

ab 71 Jahre

75,70 €

Ab Beginn des Jahres, in dem das 21. 31., 41., 51., 61. bzw. 71. Lebensjahr vollendet wird, ist der Beitrag für die nächsthöhere Altersgruppe zu zahlen. Der Beitrag steigt also zu diesen Zeitpunkten.

oder Informationen / Fragebogen anfordern: