
Die Tarifkombination der Württembergischen
ZGU50 + BZGU20
Besonderheiten dieser Tarifkbausteine
Ein supergünstiger Versicherungsschutz für alle diejenigen, die noch eine sehr gute Zahnsubstanz haben, aber doch für den “Fall der Fälle” vorsorgen möchten.
Ohne Aufpreis erhältst Du Sonderbedingungen der “Initiative Gesundversichert e.V.”). Die Sonderbedingungen werden in einem schriftlichen Leistungsprotokoll dokumentiert und geben Dir Rechtssicherheit.
Antragsfragen
Wichtiger Hinweis: Für zahnärztliche Behandlungen, und Zahnersatzmaßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen wurden oder angeraten oder geplant sind, besteht kein Versicherungsschutz. Info
1. Besteht oder bestand in den letzten 24 Monaten eine Zahnbetterkrankung?
Diese Frage solltest Du mit “nein” beantworten können.
Als Zahnbetterkrankung sind alle Erkrankungen des Zahnhalteapparates zu verstehen. Dazu zählen z.B. Parodontose und Parodontitis.
2. Es sollten nicht mehr als 2 Zähne fehlen. - Weisheitszähne, Milchzähne, vollständige Lückenschlüsse oder festsitzender Zahnersatz (wie Brückenglieder oder Implantate) gelten NICHT als fehlend,
2 fehlende Zähne können zuschlagsfrei mitversichert werden!
3. Es sollten nicht mehr als 8 Zähne mit Zahnersatz versorgt sein. - Zum Zahnersatz rechnen Kronen, Brückenglieder, Implantate und Stiftzähne. Herausnehmbarer Zahnersatz gilt als fehlend!
4. Fanden in den letzten 3 Jahren Behandlungen oder Unterscuchugen wegen Kiefergelenksbeschwerden (z.B. Knirscherschiene) statt?
Kannst Du eine dieser drei Bedingungen nicht erfüllen, schreibe uns eine Nachricht.
Hierunter versteht man alle Fehlfunktionen der Kiefergelenks, z.B. durch Schmerzen oder Entzündungen.
Tarifliche Leistungen
Erstattet werden die Aufwendungen für Zahnersatz in Tarifstufe ZGU50
zusammen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung höchstens 80% der tatsächlich entstandenen erstattungsfähigen Aufwendungen.
50%
zu
Erstattet werden die Aufwendungen für Zahnersatz im Tarif BZGU20
zusammen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sowie Leistungen nach anderen Versicherungstarifen, wie ZGU50, oder von sonstigen Leistungsträgern höchstens 100% des Rechnungsbetrages.
20%
zu
Kronen und Brücken einschließlich Verblendungen
Implantate einschließlich Knochenaufbau
Inlays und Onlays
Funktionsanalyse und Funktionstherapie
Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen
Kunststoff- / Kompositfüllungen
Als Zahnersatz gelten
Zusätzliche Leistungen nach Tarif BZGU20
Professionelle Zahnreinigung: 100%, max. 80 € / Jahr
Sehhilfen: 100%, max. 125 € alle 2 Jahre
Tarifliche Regelungen
Zahnarzthonorar Zahnersatz: Bis zum Höchstsatz (= Faktor 3,5) der Gebührenordnung (GOZ)
Zahnarzthonorar Kunststofffüllungen: Bis zum Regelhöchstsatz (= Faktor 2,3) der Gebührenordnung (GOZ)
Material- und Laborkosten werden zu “angemessenen” Preisen erstattet.
Beachte: Die gesetzliche Krankenversicherung leistet für Inlays (= Einlagefüllung) lediglich den Zuschuss, der auch für eine Kunststofffüllung anfallen würde. Die Gesamterstattung wird daher max. 75 - 80% der erstattungsfähigen Kosten erreichen.
Keine Wartezeit
Kostenvoranschlag: Bei Maßnahmen mit einem voraussichtlichen Kostenaufwand von mehr als 1.500 € ist rechtzeitig vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorzulegen. Erfolgt die Vorlage nicht, halbiert sich der Erstattungssatz!
Mindestvertragslaufzeit: Das Jahr des Versicherungsbeginns + das folgende Kalenderjahr, danach automatische Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, 3 Monate Kündigungsfrist zum Jahresende.
Die Württembergische kann aber Deinen Vertrag nicht ordentlich kündigen!
Leistungsbegrenzung für Zahnersatz in den ersten 48 Monaten
In den ersten 12 Monaten
70% von max.
1.000 €
Rechnungsbetrag
In den ersten 24 Monaten insgesamt
70% von max.
2.000 €
Rechnungsbetrag
In den ersten 36 Monaten insgesamt
70% von max.
3.000 €
Rechnungsbetrag
In den ersten 48 Monaten insgesamt
70% von max.
4.000 €
Die Begrenzung entfällt ab dem 49. Monat.
Rechnungsbetrag
Monatsbeiträge
66 und älter
34,38 €
65 Jahre
34,38 €
64 Jahre
34,37 €
63 Jahre
34,37 €
62 Jahre
34,36 €
61 Jahre
34,35 €
60 Jahre
34,35 €
59 Jahre
34,34 €
58 Jahre
34,33 €
57 Jahre
34,29 €
56 Jahre
34,13 €
55 Jahre
34,97 €
54 Jahre
33,79 €
53 Jahre
33,48 €
52 Jahre
33,43 €
51 Jahre
33,23 €
50 Jahre
33,03 €
49 Jahre
32,81 €
48 Jahre
32,58 €
47 Jahre
32,35 €
46 Jahre
32,12 €
45 Jahre
31,88 €
44 Jahre
31,64 €
43 Jahre
31,40 €
42 Jahre
31,15 €
41 Jahre
30,89 €
40 Jahre
30,64 €
39 Jahre
30,37 €
38 Jahre
30,11 €
37 Jahre
29,84 €
36 Jahre
29,56 €
Stand: 2025
= Beginnjahr - Geburtsjahr
Eintrittsalter
35 und jünger auf Anfrage
Es erfolgen keine altersbedingten Beitragserhöhungen!