Die Tarifkombination der Württembergischen

ZGU50 + BZGU20

Besonderheiten dieser Tarifkbausteine

Ein supergünstiger Versicherungsschutz für alle diejenigen, die noch eine sehr gute Zahnsubstanz haben, aber doch für den “Fall der Fälle” vorsorgen möchten.

Ohne Aufpreis erhältst Du Sonderbedingungen der “Initiative Gesundversichert e.V.”). Die Sonderbedingungen werden in einem schriftlichen Leistungsprotokoll dokumentiert und geben Dir Rechtssicherheit.

Antragsfragen

Wichtiger Hinweis: Für zahnärztliche Behandlungen, und Zahnersatzmaßnahmen, die zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits begonnen wurden oder angeraten oder geplant sind, besteht kein Versicherungsschutz. Info

1. Besteht oder bestand in den letzten 24 Monaten eine Zahnbetterkrankung?

Diese Frage solltest Du mit “nein” beantworten können.

Als Zahnbetterkrankung sind alle Erkrankungen des Zahnhalteapparates zu verstehen. Dazu zählen z.B. Parodontose und Parodontitis.

2. Es sollten nicht mehr als 2 Zähne fehlen. - Weisheitszähne, Milchzähne, vollständige Lückenschlüsse oder festsitzender Zahnersatz (wie Brückenglieder oder Implantate) gelten NICHT als fehlend,

2 fehlende Zähne können zuschlagsfrei mitversichert werden!

3. Es sollten nicht mehr als 8 Zähne mit Zahnersatz versorgt sein. - Zum Zahnersatz rechnen Kronen, Brückenglieder, Implantate und Stiftzähne. Herausnehmbarer Zahnersatz gilt als fehlend!

4. Fanden in den letzten 3 Jahren Behandlungen oder Unterscuchugen wegen Kiefergelenksbeschwerden (z.B. Knirscherschiene) statt?

Kannst Du eine dieser drei Bedingungen nicht erfüllen, schreibe uns eine Nachricht.

Hierunter versteht man alle Fehlfunktionen der Kiefergelenks, z.B. durch Schmerzen oder Entzündungen.

Tarifliche Leistungen

Erstattet werden die Aufwendungen für Zahnersatz in Tarifstufe ZGU50

zusammen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung höchstens 80% der tatsächlich entstandenen erstattungsfähigen Aufwendungen.

50%

zu

Erstattet werden die Aufwendungen für Zahnersatz im Tarif BZGU20

zusammen mit den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung sowie Leistungen nach anderen Versicherungstarifen, wie ZGU50, oder von sonstigen Leistungsträgern höchstens 100% des Rechnungsbetrages.

20%

zu

  • Kronen und Brücken einschließlich Verblendungen

  • Implantate einschließlich Knochenaufbau

  • Inlays und Onlays

  • Funktionsanalyse und Funktionstherapie

  • Eingliederung von Aufbissbehelfen und Schienen

  • Kunststoff- / Kompositfüllungen

Als Zahnersatz gelten

Zusätzliche Leistungen nach Tarif BZGU20

  • Professionelle Zahnreinigung: 100%, max. 80 € / Jahr

  • Sehhilfen: 100%, max. 125 € alle 2 Jahre

Tarifliche Regelungen

Zahnarzthonorar Zahnersatz: Bis zum Höchstsatz (= Faktor 3,5) der Gebührenordnung (GOZ)

Zahnarzthonorar Kunststofffüllungen: Bis zum Regelhöchstsatz (= Faktor 2,3) der Gebührenordnung (GOZ)

Material- und Laborkosten werden zu “angemessenen” Preisen erstattet.

Beachte: Die gesetzliche Krankenversicherung leistet für Inlays (= Einlagefüllung) lediglich den Zuschuss, der auch für eine Kunststofffüllung anfallen würde. Die Gesamterstattung wird daher max. 75 - 80% der erstattungsfähigen Kosten erreichen.

Keine Wartezeit

Kostenvoranschlag: Bei Maßnahmen mit einem voraussichtlichen Kostenaufwand von mehr als 1.500 € ist rechtzeitig vor Behandlungsbeginn ein Heil- und Kostenplan vorzulegen. Erfolgt die Vorlage nicht, halbiert sich der Erstattungssatz!

Mindestvertragslaufzeit: Das Jahr des Versicherungsbeginns + das folgende Kalenderjahr, danach automatische Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, 3 Monate Kündigungsfrist zum Jahresende.

Die Württembergische kann aber Deinen Vertrag nicht ordentlich kündigen!

Leistungsbegrenzung für Zahnersatz in den ersten 48 Monaten

In den ersten 12 Monaten

70% von max.

1.000 €

Rechnungsbetrag

In den ersten 24 Monaten insgesamt

70% von max.

2.000 €

Rechnungsbetrag

In den ersten 36 Monaten insgesamt

70% von max.

3.000 €

Rechnungsbetrag

In den ersten 48 Monaten insgesamt

70% von max.

4.000 €

Die Begrenzung entfällt ab dem 49. Monat.

Rechnungsbetrag

Monatsbeiträge

66 und älter

34,38 €

65 Jahre

34,38 €

64 Jahre

34,37 €

63 Jahre

34,37 €

62 Jahre

34,36 €

61 Jahre

34,35 €

60 Jahre

34,35 €

59 Jahre

34,34 €

58 Jahre

34,33 €

57 Jahre

34,29 €

56 Jahre

34,13 €

55 Jahre

34,97 €

54 Jahre

33,79 €

53 Jahre

33,48 €

52 Jahre

33,43 €

51 Jahre

33,23 €

50 Jahre

33,03 €

49 Jahre

32,81 €

48 Jahre

32,58 €

47 Jahre

32,35 €

46 Jahre

32,12 €

45 Jahre

31,88 €

44 Jahre

31,64 €

43 Jahre

31,40 €

42 Jahre

31,15 €

41 Jahre

30,89 €

40 Jahre

30,64 €

39 Jahre

30,37 €

38 Jahre

30,11 €

37 Jahre

29,84 €

36 Jahre

29,56 €

Stand: 2025

= Beginnjahr - Geburtsjahr

Eintrittsalter

35 und jünger auf Anfrage

Es erfolgen keine altersbedingten Beitragserhöhungen!

oder Informationen / Fragebogen anfordern: