R + V - Tarif

Classic plus P3u

Monatsbeiträge

55 und älter

11,97 €

54 Jahre

11,97 €

53 Jahre

11,97 €

52 Jahre

11,96 €

51 Jahre

11,88 €

50 Jahre

11,80 €

49 Jahre

11,71 €

48 Jahre

11,62 €

47 Jahre

11,52 €

46 Jahre

11,42 €

45 Jahre

11,32 €

44 Jahre

11,21 €

43 Jahre

11,10 €

42 Jahre

10,99 €

41 Jahre

10,88 €

40 Jahre

10,77 €

39 Jahre

10,65 €

38 Jahre

10,54 €

37 Jahre

10,42 €

36 Jahre

10,30 €

35 Jahre

10,18 €

34 Jahre

10,06 €

33 Jahre

9,94 €

32 Jahre

9,81 €

31 Jahre

9,68 €

30 Jahre

9,55 €

29 Jahre

9,42 €

28 Jahre

9,29 €

27 Jahre

9,18 €

26 Jahre

9,02 €

25 Jahre

8,88 €

24 Jahre

8,74 €

Stand: 2025

(= Beginnjahr - Geburtsjahr)

Eintrittsalter

Es erfolgen keine altersbedingten Beitragserhöhungen!

Von Beginn an ohne Leistungsbegrenzung

Tarifliche Leistungen für Zahnersatz

Der Versicherer erstattet für die erstattungsfähigen Aufwendungen den gleichen Betrag, der von der gesestzlichen Kranknenversicherung als Festzuschuss nach § 55 SGB (Sozialgesetzbuch) V für die durchgeführte Zahnersatzmaßnahme anerkannt wurde.

Etwaige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und aus anderen Versicherungen sind vorab in Anspruch zu nehmen. Es wird nur so viel gezahlt, dass Du in der Summe nicht mehr erhälst als die Behandlung insgesamt gekostet hat.

Erstattungsfähig sind zahnärztliche Leistungen einschließlich Sachkosten, zahntechnische Leistungen sowie Material- und Laborkosten.

Als Zahnersatz gelten

  • Zahnprothesen

  • Zahnkronen und -brücken

  • Stiftzähne

  • Implantatgetragener Zahnersatz

  • Verblendungen

  • Keine Antragsfragen

  • Keine Wartezeit (auch nicht für Sehhilfen)

  • Keine altersbedingten Beitragserhöhungen

  • Bisher sehr gute Erstattungspraxis

  • Erweiterbar mit einem Tarif für Zahnreinigung und Zahnerhaltung

Besonderheiten dieses Tarifs

Antragsfragen

Wichtiger Hinweis: Unter den Versicherungsschutz fallen Zahnersatzmaßnahmen, die bei Vertragsabschluss weder begonnen, noch angeraten bzw. geplant waren. Info

Es werden keinen Antragsfragen gestellt.

Fehlende Zähne: Unter den Versicherungsschutz fallen nur Leistungen für (durch Brücken, Implantate oder Prothesen) dauerhaft ersetzte Zähne und für bei Vertragsabschluss vorhandene natürliche Zähne (einschließlich intakter Kronen).

Tarifliche Leistungen für Sehhilfen

Erstattet werden Sehhilfen (Brillengläser und -fassungen, Kontaktlinsen) bis zu einem Gesamtbetrag von 100 € innerhalb von 2 Kalenderjahren zu

100%

Tarifliche Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen

Zusätzlich erstattet werden Aufwendungen für ambulante Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte bis zu einem Gesamtbetrag von 100 € innerhalb von 2 Kalenderjahren zu

100%

Tarifliche Regelungen

Erstattungen anderer Kostenträger sind zuerst in Anspruch zu nehmen.

Arzthonorare: Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen.

Material- und Laborkosten: keine tariflichen Einschränkungen

Mindestvertragslaufzeit: Das Jahr des Versicherungsbeginns + das folgende Kalenderjahr, danach automatische Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, 3 Monate Kündigungsfrist zum Jahresende.

Die R +V kann aber Deinen Vertrag nicht ordentlich kündigen!

oder Informationen / Fragebogen anfordern: