
R + V - Tarif
Classic plus P3u
Monatsbeiträge
55 und älter
11,97 €
54 Jahre
11,97 €
53 Jahre
11,97 €
52 Jahre
11,96 €
51 Jahre
11,88 €
50 Jahre
11,80 €
49 Jahre
11,71 €
48 Jahre
11,62 €
47 Jahre
11,52 €
46 Jahre
11,42 €
45 Jahre
11,32 €
44 Jahre
11,21 €
43 Jahre
11,10 €
42 Jahre
10,99 €
41 Jahre
10,88 €
40 Jahre
10,77 €
39 Jahre
10,65 €
38 Jahre
10,54 €
37 Jahre
10,42 €
36 Jahre
10,30 €
35 Jahre
10,18 €
34 Jahre
10,06 €
33 Jahre
9,94 €
32 Jahre
9,81 €
31 Jahre
9,68 €
30 Jahre
9,55 €
29 Jahre
9,42 €
28 Jahre
9,29 €
27 Jahre
9,18 €
26 Jahre
9,02 €
25 Jahre
8,88 €
24 Jahre
8,74 €
Stand: 2025
(= Beginnjahr - Geburtsjahr)
Eintrittsalter
Es erfolgen keine altersbedingten Beitragserhöhungen!
Von Beginn an ohne Leistungsbegrenzung
Tarifliche Leistungen für Zahnersatz
Der Versicherer erstattet für die erstattungsfähigen Aufwendungen den gleichen Betrag, der von der gesestzlichen Kranknenversicherung als Festzuschuss nach § 55 SGB (Sozialgesetzbuch) V für die durchgeführte Zahnersatzmaßnahme anerkannt wurde.
Etwaige Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung und aus anderen Versicherungen sind vorab in Anspruch zu nehmen. Es wird nur so viel gezahlt, dass Du in der Summe nicht mehr erhälst als die Behandlung insgesamt gekostet hat.
Erstattungsfähig sind zahnärztliche Leistungen einschließlich Sachkosten, zahntechnische Leistungen sowie Material- und Laborkosten.
Als Zahnersatz gelten
Zahnprothesen
Zahnkronen und -brücken
Stiftzähne
Implantatgetragener Zahnersatz
Verblendungen
Keine Antragsfragen
Keine Wartezeit (auch nicht für Sehhilfen)
Keine altersbedingten Beitragserhöhungen
Bisher sehr gute Erstattungspraxis
Erweiterbar mit einem Tarif für Zahnreinigung und Zahnerhaltung
Besonderheiten dieses Tarifs
Antragsfragen
Wichtiger Hinweis: Unter den Versicherungsschutz fallen Zahnersatzmaßnahmen, die bei Vertragsabschluss weder begonnen, noch angeraten bzw. geplant waren. Info
Es werden keinen Antragsfragen gestellt.
Fehlende Zähne: Unter den Versicherungsschutz fallen nur Leistungen für (durch Brücken, Implantate oder Prothesen) dauerhaft ersetzte Zähne und für bei Vertragsabschluss vorhandene natürliche Zähne (einschließlich intakter Kronen).
Tarifliche Leistungen für Sehhilfen
Erstattet werden Sehhilfen (Brillengläser und -fassungen, Kontaktlinsen) bis zu einem Gesamtbetrag von 100 € innerhalb von 2 Kalenderjahren zu
100%
Tarifliche Leistungen für Vorsorgeuntersuchungen
Zusätzlich erstattet werden Aufwendungen für ambulante Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte bis zu einem Gesamtbetrag von 100 € innerhalb von 2 Kalenderjahren zu
100%
Tarifliche Regelungen
Erstattungen anderer Kostenträger sind zuerst in Anspruch zu nehmen.
Arzthonorare: Bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnungen.
Material- und Laborkosten: keine tariflichen Einschränkungen
Mindestvertragslaufzeit: Das Jahr des Versicherungsbeginns + das folgende Kalenderjahr, danach automatische Verlängerung um jeweils ein weiteres Jahr, 3 Monate Kündigungsfrist zum Jahresende.
Die R +V kann aber Deinen Vertrag nicht ordentlich kündigen!